HEIMORDNUNG

 

TAGESABLAUF

06.10 Uhr Wecken

06.20 Uhr Zimmerdurchgang (das Licht ist aufgedreht, Körperpflege)

06.30 – 06.45 Uhr Frühstück

07.00 Uhr Zimmerkontrolle (der Schüler wartet bei seinem Bett, das Zimmer ist gereinigt, Bettenbau in
Ordnung, der Mistkübel ist leer, der Schüler ist nicht im Bett, Mängelmeldung beim Erzieher), elektronische Geräte sind abgedreht, Ladegeräte sind vom Netz getrennt.
12.20 – 12.45 Uhr Mittagessen
Während der Mittagspause ist das Schülerheim geöffnet. Die Schüler dürfen sich in den Wohnräumen aufhalten, müssen das Schülerheim aber spätestens um 13.00 Uhr verlassen. Je nach Jahreszeit müssen die Fenster tagsüber verschlossen bleiben oder dürfen nur gekippt sein. In Unordnung gebrachte Betten müssen wieder in einem ordentlichen Zustand sein. Vor dem Weggehen ist auch der Wohnbereich in Ordnung zu bringen. Am Freitag oder am Tag vor einem Feiertag wird zu Mittag das Zimmer um ca. 12.45 Uhr vom Erzieher kontrolliert (Kastenkontrolle - Schüleranwesenheit). Nach Unterricht – Ausgang bis 19.15 Uhr möglich.

17.05 – 17.30 Uhr Abendessen

19.15 Uhr Lernzeit
Anwesenheitskontrolle
alle Schüler, ausgenommen jene, deren Abwesenheit genehmigt worden ist (Genehmigung durch die Direktion), müssen in den Zimmern anwesend sein.
 
Lernzeit
Absolute Ruhe in den Zimmern;
nicht gestattet ist: das Lernen im Bett; Mobiltelefone, Laptop in Betrieb; das Fernsehen; die Benützung von Spielen; der Aufenthalt am Gang; duschen; die Einnahme von Mahlzeiten.
Je nach Bedarf wird auf den Zimmern oder im Untergeschoß gelernt, wobei auf Schüler mit schlechtem Lernerfolg besonderes Augenmerk gerichtet wird.
  
20.15 Uhr Lernzeitende durch den Erzieher;
der Schüler kann das Internat bis 21.15 Uhr verlassen. In dieser Zeit von 20.20 Uhr – 21.10 Uhr ist eine Essenslieferung (z.B. Pizza) möglich. Die Ware muss jedoch beim Internatseingang übernommen werden. Eine rechtzeitige Bestellung ist notwendig.

Nach der Lernzeit kann ein Abendimbiss erfolgen (20.15 bis 20.30 Uhr) im Speisesaal

21.15 Uhr Internat, Hof und Garten werden abgesperrt. Reinigungsdienst laut Aushang
(Speisesaal, Hof, Garten, Untergeschoß, Straße bis Trafik und Seitenstraße bei den geparkten Schülerautos)

21.30 Uhr TV-Ende, Körperpflege, Zimmerreinigung, Aufenthalt im Zimmer

21.45 Uhr Beginn des Zimmerdurchganges (Schüler befinden sich in ihrem Bett)

Nachtruhe (kein Licht im Zimmer, keine technischen Geräte wie Handy, Laptop..., eingeschaltet)

 

Erziehungsmittel wie Schulordnung

Freizeit

1. ) Benützte und in Unordnung gebrachte Betten sind vor dem Verlassen des Schlafraumes wieder in Ordnung zu bringen.
 
2. ) Verwendung von Elektrogeräten in den Schlafräumen: Haartrockengeräte, Radios Zimmerlautstärke!) und Mobiltelefone dürfen nur in der Freizeit verwendet werden. Kaffeemaschinen, Toaster, Kühlschränke, Ventilatoren, Verstärker, Zusatzlautsprecher, Verteiler und Verlängerungskabel dürfen NICHT in das Internat mitgenommen werden. Das Verlegen von Verlängerungskabeln aller Art ist aus Sicherheitsgründen untersagt. Auch Funkgeräte sind nicht erlaubt. Lärmen und störendes Benehmen ist untersagt. Zwecks Freizeitbeschäftigung stehen Tischtennis, Softball, Schach, sowie eine Kraftkammer (nur nach Einweisung) zur Verfügung.
 
3. ) Rauchen – Alkohol – Suchtgifte: Rauchen gefährdet die Gesundheit! Daher gilt im Internat absolutes Rauchverbot. Das Rauchen vor dem Internat, auf der Stiege vor dem Haupteingang und am Gehsteig vor dem Internat, ist verboten. Der Genuss sowie die Mitnahme von alkoholischen Getränken und Suchtgiften in das Internat ist verboten. Auch im gesamten Internatsaußenbereich Schülerparkplatz ist der Nikotin-, Drogen- und Alkoholkonsum nicht gestattet.
 
4. ) Waffen jeglicher Art (Softguns, Schreckschusspistolen,...), Laserpointer, Messer, Schlagringe, sowie offenes Feuer sind verboten. Der Besitz, bzw. die Verwendung wird mit sofortigem Ausschluss aus dem Internat geahndet.
 
 
 

Verhalten außerhalb des Schülerheimes

1. ) Ausgang:
Die Schüler haben täglich außerhalb der Lernzeit Abendausgang bis 21.15 Uhr.
Ausnahme - wird durch den Erzieher bekannt gegeben – Information erfolgt an den Schüler. Eine Beaufsichtigung während dieser Zeit ist nur im Internat gegeben. Die Schüler haben sich so zu verhalten, dass sie keinen Grund zur Beschwerde geben. Im Sinne einer guten nachbarschaftlichen Pflege, ersuchen wir um Rücksichtnahme (keine Lärmentwicklung durch Autoradios, Menschenansammlungen, Müll.....).
Schüler, die einen Sonderausgang von der Direktion haben, müssen das Schülerheim in der Lernzeit verlassen oder die Lernzeitordnung einhalten.
 
 
2. ) Die Anreise erfolgt am Sonntag bzw. am letzten schulfreien Tag in der Zeit von 16.00 Uhr bis 21.15 Uhr oder am Schultag vor Unterrichtsbeginn.
 
3. ) Für alle KFZ-Besitzer gilt, dass das Benützen des Kraftfahrzeuges von Montag-Mittag bis Freitag-Früh nicht erwünscht ist. Diese Maßnahme ist vor allem im Sinne der Verkehrssicherheit sowie des Umweltschutzes zu sehen. Der Weg vom Internat zur Schule sowie der Rückweg soll daher zu Fuß erfolgen. Weiters sind Essenreste, Getränke und deren Verpackung nicht auf die Straße zu werfen.
 
4. ) Der Aufenthalt im Bereich von Bäumen ist bei starkem Wind oder Unwetter nicht gestattet.